Informationen vom Führungsteam [12. November]
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!
Im kirchlichen Bereich gelten ab sofort wieder verschärfte Maßnahmen. Unser Bischof hat am heutigen Tag nachfolgend angeführte Richtlinien für unsere Diözese, d.h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.
Gottesdienste
Finden weiterhin wie geplant in den Pfarrkirchen und auch in den Kapellen, unter folgenden Auflagen, statt:
- Keine Personenbeschränkung. Kein Mindestabstand.
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes (Egal ob getestet, genesen, geimpft oder ungeimpft).
(Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder von 6-14 Jahren MNSchutz) - Liturgische Dienste (Lektoren, Kantoren, Kommunionhelfer, Mesner, Organist …): Nachweis der 3G-Regel
- Chorgesang 2G-Regel und Kontaktdatenerfassung
Taufen, Hochzeiten
Keine Personenbeschränkung, kein Mindestabstand. Das Einhalten der FFP2-Maskenpflicht entfällt dann, wenn von der jeweiligen Familie ein Nachweis der 2G-Regel vorgelegt wird. Ebenso muss eine Liste der Mitfeiernden aufliegen.
Begräbnisse, Totenwachen
Keine Personenbeschränkung, kein Mindestabstand. Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske.
Sekretariat
Die Sekretariate in Lieboch und Wundschuh sind wie gewohnt für den Parteienverkehr geöffnet. Max. eine Person darf (mit FFP2-Maske) das Sekretariat betreten. Kontakt: 03136 61207.
Sitzungen/Besprechungen im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Dienst
Hier gilt die 2G-Regel (Geimpft, genesen):
- Dürfen in Präsenzform bei Notwendigkeit stattfinden. Ein Nachweis muss erbracht bzw. mitgeführt werden. Verantwortlich für die Einhaltung der Regel ist der jeweilige Sitzungsleiter. Der Leiter ist auch verantwortlich für die Erstellung der Teilnehmerliste, welche 4 Wochen aufbewahrt werden muss.
- Wegen der Kontaktreduzierung sind Onlinesitzungen erwünscht.
- Wenn jemand den Nachweis nicht erbracht hat, darf dieser nicht an Sitzungen/Besprechungen usw. teilnehmen.
- Bewirtung, Jause ist nicht empfohlen.
- In Innenräumen ist dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen.
Agapen, Pfarrcafés, (Pfarr)feste
Sind erlaubt unter Einhaltung und Kontrolle der 2G-Regel. Eine Kontaktliste muss ab 26 Personen geführt und vier Wochen aufbewahrt werden.
Ab 51 teilnehmenden Personen: Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.
Ab 251 teilnehmenden Personen: Meldepflicht bei der zuständigen Behörde.
Veranstaltungen über 51 Personen: Meldung eines Covid-19 Beauftragten
Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …
Hier gilt der Ninjapass der Schule.
Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.
Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung.
Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams