Informationen vom Führungsteam [16. April]
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren, liebe Pfarrbevölkerung!
Im kirchlichen Bereich gelten ab 16. April wieder gelockerte Maßnahmen. Unser Bischof hat nachfolgend angeführte Richtlinien für unsere Diözese, d.h. auch für unseren Seelsorgeraum, veröffentlicht.
Gottesdienste
Gottesdienste finden weiterhin wie geplant in den Pfarrkirchen und in den Kapellen unter folgenden Auflagen statt:
- Kein Mindestabstand
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske nur beim Betreten und Verlassen der gesamten Feier sowie beim Kommunionempfang. (Kinder unter 6 Jahren befreit, Kinder von 6–14 Jahren MNSchutz)
- Während der liturgischen Feier kann die Maske abgenommen werden. Sie ist aber dennoch empfohlen.
- Für Gottesdienste im Freien entfällt die Maskenregelung.
- Liturgische Dienste (Lektoren, Kantoren, Kommunionhelfer, Mesner, Organist …): FFP2-Maskenpflicht während der Spendung der Kommunion. Für andere Dienste gibt es keine Einschränkungen.
- Chorgesang: Keine Einschränkungen.
Taufen, Hochzeiten
Keine Einschränkungen.
Begräbnisse, Totenwachen
Es gelten die Regelungen für Gottesdienste.
Sekretariat
Das Sekretariat in Lieboch ist wie gewohnt geöffnet. Das Betreten des Sekretariates ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
Sitzungen/Besprechungen im haupt- und ehrenamtlichen Dienst
Keine Einschränkungen (außer Händedesinfektion).
Agapen, Pfarrcafés etc.
Keine Einschränkungen.
Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Firmvorbereitung …
Keine Einschränkungen.
Für speziellere Fragen bitten wir um Kontakt.
Wir danken ALLEN für das Mittragen der Maßnahmen und deren Einhaltung.
Wolfgang Garber im Namen des Führungsteams