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Neue Friedhofsordnung ab 01.01.0215
Unsere Friedhöfe sind besondere Orte Ort des ehrenden Gedenkens an unsere Verstorbenen. Die Friedhofsordnung soll diesem Anliegen dienen. Das neue Leichenbestattungsgesetz 2010 der Steierischen Landesregierung, Entwicklungen im Bereich der Friedhofsverwaltung, sowie das vermehrte Auftauchen von Rechtsfragen und Streitereien verlangen eine Anpassung der bestehenden Friedhofsordnung.
Die Friedhofsordnung dient der Klärung aller Fragen, die sich mit Begräbnis, Grabrechten und Verwaltung des Friedhofs beschäftigen. So sollen Streitigkeiten und Unklarheiten nach Möglichkeit vermieden werden. Gibt es keine Einigung, kann sich jede Partei an den Friedhofsreferenten der Diözese wenden.
Hier gelangen Sie zur jeweiligen Friedhofsordnung der Pfarren im Pfarrverband: